Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen der Global Trade Dynamics GmbH
1. Grundsätzliches
Für unsere Bestellungen und Abschlüsse gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten oder sonstige Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit einer Bestellung oder einem Abschluss stehen, sind nur dann verbindlich, wenn sie als Ergänzung zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich von uns bestätigt wurden.
2. Bestellung
Nur schriftlich erteilte und unterschriebene Bestellungen oder Abschlüsse sind gültig. Telefonische und mündliche Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Auftragsbestätigung
Eine schriftliche Auftragsbestätigung mit verbindlichen Lieferterminen ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestellung zu übermitteln.
4. Preis
Preiserhöhungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten Marktbedingungen eine Preissenkung ermöglichen, ist der vereinbarte Preis entsprechend anzupassen. Dasselbe gilt bei Jahresbestellungen. Kommt keine Einigung über den neuen Preis zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, verstehen sich die Preise frei Haus einschließlich Verpackung.
5. Lieferung
Abweichungen von unseren Bestellungen oder Abschlüssen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, die in der Bestellung oder in sonstigen Vereinbarungen angegebenen Liefertermine genau einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Termine aus Gründen, die uns mitzuteilen sind, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz von dritter Seite zu beschaffen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Mehrkosten durch verspätete Lieferungen oder Leistungen trägt der Lieferant. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung beinhaltet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Höhere Gewalt entlastet den Lieferanten nur, wenn er uns unverzüglich benachrichtigt.
6. Rechnung
Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss mit den in der Bestellung angegebenen Nummern und Bezeichnungen übereinstimmen.
7. Qualitätsanforderungen
Der Lieferant ist verpflichtet, die für seine Leistungen geltenden technischen Vorschriften einzuhalten und die Qualität gemäß den Qualitätssicherungsvorschriften zu gewährleisten.
8. Abnahme
Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, unvorhersehbare und unvermeidbare Montagebehinderungen sowie andere Faktoren, die eine Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben, befreien uns ebenso wie Fälle höherer Gewalt von der Verpflichtung zur Abnahme.
9. Produkthaftung
Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus ähnlichen Gründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen (Produkthaftung), haftet der Lieferant für den entstandenen Schaden, soweit seine Lieferungen oder sein Verhalten fehlerhaft und ursächlich für den Schaden waren.
10. Gefahrenübergang
Für den Gefahrenübergang bei zufälligem Untergang oder zufälliger Verschlechterung der Ware gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Zahlungsbedingungen
Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen mit einem Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 60 Tagen mit einem Abzug von 2 % Skonto oder nach 90 Tagen netto, jeweils nach Wareneingang, bezahlt.
12. Beistellung
Von uns beigestellte Stoffe oder Teile bleiben unser Eigentum und dürfen nur gemäß unseren Bestimmungen verwendet werden. Wir sind Miteigentümer an den unter Verwendung der beigestellten Stoffe oder Teile hergestellten Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses.
13. Vorbehalt
Die Ware wird von uns unter dem Vorbehalt der Prüfung auf Richtigkeit und Tauglichkeit abgenommen. Der Lieferant haftet für Mängel, gleichgültig ob diese sofort oder erst später erkennbar sind, während der gesamten Gewährleistungsfrist. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl eine kostenlose Ersatzlieferung, eine kostenlose Mängelbehebung oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an den die Ware gemäß unseren Angaben zu liefern ist. Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Global Trade Dynamics GmbH
Stand: Juli 2024
Kontakt: info@localapplicator.com